Satzung - Stand 27.07.2006

  § 1: Name und Sitz
Die Vereinigung der „Pool- Billard“ spielenden Club Mannschaften aus Spiesen- Elversberg trägt den Namen „Galgenberg- Pokal- Runde“. Diese Vereinigung hat keinen festen Sitz und trägt daher seine Versammlungen wahlweise in den verschiedenen Vereinslokalen der angeschlossenen Club Mannschaften aus.


  § 2: Zweck
Zweck der Vereinigung ist die Förderung und Pflege des Poolbillardspieles im altdeutschen und vereinsinternen Reglement. Sie veranstaltet hierzu Freundschaftsspiele und Pokalspiele unter den angeschlossenen Vereinen.


  § 3: Zweck: Zusatz
Diese Vereinigung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel dieser Vereinigung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck dieser Vereinigung fremd sind, begünstigt werden.


  § 4: Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder poolbillardspielende Verein aus Spiesen- Elversberg und Umgebung werden, sofern er nicht in einer Liga angemeldet ist. Ausnahmen entscheidet die Versammlung. Die Versammlung entscheidet per Abstimmung über die Mitgliedschaft eines neuen Vereines.


  § 5: Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet:
  1. durch Persönliche oder schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand oder die Versammlung.
  2. durch Ausschluss, wenn ein Verein in erheblichen Maße (Regeln, Statuten) verstoßen hat. Der Ausschluss dieses Vereines erfolgt durch Beschluss der Versammlung. Vor dem Ausschluss ist der betroffene Verein, persönlich oder schriftlich vom Vorstand und der Versammlung zu hören. Eine Erstattung der eingezahlten Beiträge in die Kasse ist bei einem Ausschluss nicht möglich. Der Beschluss der Versammlung ist bindend.

  § 6: Organe
Organe dieser Vereinigung sind:
  1. Der Vorstand
  2. Die Versammlung der angeschlossenen Vereine

  § 7: Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen:
  1. 1. Vorsitzender / in
  2. 2. Vorsitzender /in
  3. Kassierer / in
  4. 1. Schriftführer / in
  5. Pressewart / in
  6. Organisationsleiter /in
  7. Passwart / in
Die Handlungsberechtigten Vertreter dieser Vereinigung sind 1. und 2. Vorsitzender. Der Vorstand wird von der Versammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Er bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer. Die Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist möglich.


  § 8: Generalversammlung
Die Generalversammlung wird einmal jährlich durch den Vorstand mittels einfachen Briefes unter Währung einer Frist von zwei Wochen einberufen. Dabei ist die vom Vorstand festgesetzte Tagesordnung mitzuteilen.


  § 9: Außerordentliche Generalversammlung
Verfahrensweise:
  1. Der Vorstand hat unverzüglich eine Generalversammlung einzuberufen, wenn das Vereinigungsinteresse dies erfordert, oder wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder (angeschlossene Vereine) die Einberufung schriftlich oder persönlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe fordern.
  2. Über die Beschlüsse der Generalversammlung ist ein Protokoll zu erstellen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  § 10: Mitgliedsbeitrag
Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Versammlung und ist jeweils bei der turnusmäßigen Versammlung fällig.


  § 11: Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr wird von der Versammlung für das darauf folgende Geschäftsjahr festgesetzt.


  § 12: Satzungsänderungen
Satzungsänderungen sind nur durch die Generalversammlung durch mehrheitlichen Beschluss möglich, außer, die Versammlung gibt dem Vorstand den Auftrag, eine Satzungsänderung vorzunehmen. Danach ist diese Änderung von der Versammlung anzuhören.


Der Galgenbergpokal-Vorstand, Enst May (1. Vorsitzender)