Regelwerk - Stand 22.05.2019

  § 1.
An jeder Spielpaarung nehmen 2 Schiedsrichter teil. Der erste Schiedsrichter hat die leitende Funktion, der zweite Schiedsrichter die beratende Funktion des Spiels. Die Heimmannschaft stellt den Hauptschiedsrichter im Wechsel.


  § 2.
Kommt es zu einem Streitfall und tritt keine Einigung auf, wird durch eine kurzfristige Einberufung des Vorstandes eine Entscheidung herbeigeführt.


  § 3.1.
In den Pokalspielen darf nur mit zehn Spielern gespielt und ein Ersatzspieler gestellt werden. Diese müssen mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.


  § 3.2.
Kann ein Verein bei einem Pokalspiel nur mit 6 Spielern antreten, so ist ab sofort zulässig, die fehlenden Spieler (max. 4 ) durch bereits aufgestellte Spieler zu ersetzen. Es muss dann gelost werden, welche/r Spieler doppelt antritt. Die Losung nimmt der Spielführer der gegnerischen Mannschaft vor. (Beschluss des Vorstandes vom 22.05.2019

Begründung: Fortbestand und Erhaltung der Galgenberg-Pokalrunde

Zusatz 1: Aber nur mit Namenszettel und die müssen vom gegnerischen Spielführer überprüft werden, dass kein Name doppelt auftaucht. (Beschluss vom 30.09.2001)

Zusatz2: Bei der Auslosung der fehlenden Spieler (1 bis 4) muss die Mannschaftsaufstellung bereits vorliegen, die fehlenden Spieler werden freigelassen, egal auf welcher Position sie sich befinden. Bei 1 bis 4 fehlendem Spieler bestimmt der gegnerische Spielführer die Position des gezogenen Loses, bevor er es öffnet.

Zusatz 3:

6 Spieler= 4 mal Losen

7 Spieler= 3 mal Losen

8 Spieler= 2 mal Losen

9 Spieler= 1mal Losen

  § 3.3.
Der Verein, der weniger als 10 Spieler aufstellt, darf keinen Ersatzspieler aufstellen.


  § 3.4.
Der Ersatzspieler gilt als Joker und kann Jederzeit und ohne Angabe von Gründen für einen beliebigen Spieler eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Ersatzspieler bei Spielbeginn namentlich in der Aufstellung genannt wird.


  § 4.1.
Bei den Pokalspielen müssen mindestens 6 Spieler anwesend sein, bei den Damen mindestens 5 Spielerinnen. Sitzung vom 05.03.2017


  § 4.1.1.
Bei Spielbeginn müssen mindestens 5 Spieler anwesend sein, ein sechster der bereits zu Spielbeginn genannt wurde, muss im Laufe des Spieles noch antreten, ansonsten wird die Partie als 4:6 verloren gewertet. Das Spiel ist in voller Höhe (30 €) an den Gegner zu entrichten


  § 4.1.2.

Der Verein, der nicht spielfähig ist, nicht bis Sonntag vor dem Spieltermin (22 Uhr) abgesagt hat oder nicht zum Spiel antritt, bekommt 1 Punkt abgezogen (Auswirkung auf das Torverhältnis hat dies nicht). Ebenso wird eine Strafe in Höhe von 15 € an den gegnerischen Verein fällig.
Der wie in Satz 1 verursachende Verein muss innerhalb von 14 Tagen einen neuen Spieltermin dem gegnerischen Verein und dem Pressewart mitteilen. Der Nachholtermin, muss vor dem letzten Spieltag der aktuellen Saison liegen.
Verursacht derselbe Verein auch das Nichtzustandekommen des Nachholspiels, wird das Spiel als verloren mit 4:6 Toren gewertet. Eine Strafe in Höhe von 15 € ist an den gegnerischen Verein zu entrichten (Beschluss vom15.11.2012).

. §4.1.3.

Erfolgt eine nicht rechtzeitige Bekanntgabe von einem Termin eines verlegten Spiels, wird der verlegende Verein beim ersten mal mit 10 €, bei Wiederholung 10 € + 1 Punktabzug bestraft.

Der Verein der das Spiel verlegt, muss dies in der WhatsApp Gruppe bekannt geben.


  § 4.2.
Eine Wartezeit von 10 Minuten bei jedem Spielanstoß muss eingehalten werden. Während des Spieles gilt dies nur für Spieler, die bei Spielanstoß nicht anwesend waren.


  § 4.3.
Die einzelnen Spielpaarungen haben so zu erfolgen, wie sie auf dem Spielbericht aufgeführt sind. Es darf keine Spielpaarung vor- oder nachgezogen werden.


  § 4.4.
Die Wartezeit zwischen den Spielaufnahmen ist auf eine Minute begrenzt. Ansonsten müssen die Spielaufnahmen unverzüglich durchgeführt werden.


  § 5.1.
Ein Pokalspiel darf bis zu 7 Tage vorher abgesagt werden. (Letzter Termin: Sonntag, 22.00 Uhr). Die Absage kann nur von Spielführer zu Spielführer erfolgen. Auch der Pressewart ist vom absagenden Spielführer zu informieren über Absage und Nachspieltermin. (Sitzung 08.01.2010)


  § 5.2.
Als Kostenbeitrag wird für jeden Verein in der gemeinsamen Versammlung 15,- € veranschlagt. Bei Nichterscheinen werden zusätzlich 10,- € fällig. (Sitzung vom 05.03.2015).
 

§ 5.3.
Nach einem Pokalspiel muß das Spielergebnis spätestens auf den darauf folgenden Sonntag bis 10.00 Uhr, durchgegeben werden. Geschieht dies nicht wird ein Stafgeld von 10,-€ zu zahlen an den Galgenbergpokal fällig (Beschluss der Vorstandssitzung vom 15.03.2015).


  § 6.
Die Gesamtspiele der Pokalrunde werden auch gleichzeitig als Geldspiele gewertet. Der Einsatz pro Verein beträgt 30,- €; bei den Damen 18,- €.


  § 7.1.
Bei einem Unentschieden findet ein Entscheidungsspiel statt. Dieses Spiel hat jedoch keine Auswirkung auf die Punkteverteilung. (Nur zum ausspielen des Geldbetrages)


  § 7.2.
Das Entscheidungsspiel darf nur von Spielern (Spielerinnen), die auf dem Spielbericht namentlich aufgeführt sind, ausgetragen werden. (Sitzung vom 16.12.1994)


  § 8.
Jede Heimmannschaft trägt die Kosten für die auszutragenden Spiele selbst.


  § 9.
Tritt ein Verein während der Pokalrunde aus, werden sämtliche Spiele, die er bereits ausgetragen hat, gestrichen. (keine Punkte - keine Ergebnisse)


  § 10.1.
Wechselt ein Spieler während der Pokalrunde den Verein, ist er für die laut Spielplan folgende drei Pokalspiele ab Wechseldatum ( Mitteilung an den Passwart ) gesperrt. Setzt der neue Verein den Spieler dennoch ein, wird das gesamte Spiel als verloren mit 4:6 Toren gewertet.

Ausnahme 1:
  § 10.2.
Der Spieler hat in der Pokalrunde noch an keinem Punktspiel teilgenommen.


Ausnahme 2:
  § 10.3.
Bei Auflösung des Vereins, wenn er sich ordnungsgemäß beim Galgenberg- Vorstand abgemeldet hat.

§ 10.4.

Wechselt ein Spieler/in den Verein, ist der Spielerpass an den Galgenbergvorstand abzugeben und der Spielführer meldet den Wechsel der Person in der WhatsApp Gruppe, mit Datum des Ausscheidens im Verein und bestätigt damit die Freigabe des Spielers.



  § 11.1.
Die Kugel Nr. 8 muss separat über die Bande gespielt werden. Die Stoßkugel muss vorher eine freie Bande anlaufen, bevor es zur Karambolage oder zum Mehrbänder kommt (Schiedsrichter mitteilen). Nach Anspiel über Bande darf die eigene und die gegnerische Kugel berührt werden. Beim Spiel auf die schwarze Kugel darf diese nicht direkt berührt werden, sonst erfolgt ein Wechsel mit Freistoß.


  § 11.2.
Sollte beim Spiel auf die Kugel Nr. 8 die Vorbande gesperrt sein, so gilt dies auch für die gegnerische Kugel, die zum versenken der 8 benutzt werden soll.


  § 12.
Liegt die Kugel Nr. 8 am Loch, darf sie, falls möglich, herausgespielt werden.


  § 13.
Ansonsten ist die verlängerte Bande für das Bandenspiel gesperrt, es sei denn, die Stoßkugel läuft vor der Karambolage eine freie Bande an.


  § 14.1.
Stellt der Schiedsrichter fest, dass ein Spieler die gegnerische Kugel direkt spielt, erfolgt ein Wechsel mit Freistoß.


  § 14.2.
Die Weiße Kugel muss beim Anstoß über die ganze Mitte gespielt werden (Sitzung vom 03.12.1993). Geschieht dies nicht, erfolgt ein Wechsel mit Freistoß. (Sitzung vom 05.03.2015).


  § 14.2.1.
Ist die weiße Kugel durch einen Spielball blockiert, so dass sie nicht über die Mitte gespielt werden kann, entscheidet der Spieler, ob diese durch den Schiedsrichter rechts oder links verlegt wird. Die Kugel darf nur so weit verlegt werden, dass ein Stoß knapp über die Mitte ausgeführt werden kann.


  § 14.3.
Beim Spielen vom Anstoßpunkt dürfen nur die Spielkugeln angespielt werden, die mit vollem Umfang über der Mitteltasche liegen. Geschieht dies nicht erfolgt ein Wechsel mit Freistoß.


  § 15.1.
Wenn die weiße Kugel das Spielfeld verlässt, wird sie wieder auf den Anstoßpunkt gelegt und es erfolgt ein Spielerwechsel mit Freistoß. Fällt eine Spielkugel heraus, wird sie innerhalb des Dreiecks aufgesetzt und es gibt ebenfalls Spielerwechsel mit Freistoß.


  § 15.2.
Dies gilt auch beim separaten Spiel auf die Kugel Nr. 8 und auch, wenn die Stoßkugel mit vom Tisch fällt.


  § 16.
Wenn ein Spieler während des Spiels eine Spielkugel berührt, erfolgt ein Spielerwechsel mit Freistoß.

§ 16.1
Sollte ein Schiedsrichter die schwarze Kugel verschieben(beim Überprüfen ob die Bande frei ist), muss die Schwarze Kugel nach bestem Gewissen wieder in die ursprüngliche Lage zurück versetzen werden.


  § 17.1.
Wurde einem Spieler ein Freistoß zugesprochen und fällt beim Spiel die weiße Kugel (vor oder nach), erfolgt ein einfacher Spielerwechsel.


  § 17.2.
Der ganze Billardtisch darf als Auflage genutzt werden. Dabei muss jedoch ein Fuß den Boden berühren.


  § 18.
Ist ein aufgestellter Spieler stark betrunken oder wird beleidigend und ausf#llig, kann nach einer Ermahnung und nach Absprache mit dem gegnerischen Schiedsrichter das Spiel abgebrochen werden, es zählt dann als verloren.


  § 19.
Wird die weiße Kugel direkt versenkt, erfolgt seitens des Schiedsrichters eine Ermahnung. Geschieht es jedoch ein zweites mal, erfolgt ein Wechsel mit Freistoß.


  § 20.
Wird die weiße Kugel zweimal gestoßen (Nachstoß), erfolgt ein Wechsel mit Freistoß.


  § 21.1.
Fällt die Kugel Nr. 8 nach dem Spiel ohne Berührung durch die weiße Kugel mit Verzögerung in die Tasche, gilt das Spiel als verloren.


  § 21.2.
Hat ein anderer Spieler den Tisch berührt oder das Spiel aufgenommen, wobei die schwarze Kugel in die Tasche fällt, gilt das Spiel auch für ihn als verloren.


  § 22.1.
Kommt es zu einem Pressball und die gegnerische Kugel wird berührt, erfolgt ein Spielerwechsel mit Freistoß.


  § 22.2.
Bei einem Pressball in der Tasche (ohne Berührung der Spielplatte) werden die betreffenden Kugeln vom Schiedsrichter entfernt und im Dreieck neu aufgesetzt.


  § 23.
Beim Anstoß mit der Stoßkugel aufs Dreieck muss eine Karambolage herbeigeführt werden. Geschieht dies nicht, muss der Anstoß wiederholt werden.


  § 24.
Wenn beim Anstoß die schwarze Kugel fällt, wird das Spiel neu aufgesetzt und der Anstoß vom gleichen Spieler wiederholt. Dies gilt auch, wenn noch andere Spielkugeln oder die weiße Kugel vor- oder nachlaufen.


  § 25.1.
Während einem Spiel darf kein Spieler die Spiel- oder Stoßkugel aus der Tasche nehmen, andernfalls zählt das Spiel sofort als verloren.


  § 25.2.
Dies gilt auch beim Ausspielen um den Anstoß. Spielbeginn ist, wenn man dem Schiedsrichter die Hand gegeben hat. (Beschluss des Vorstandes am 18.05.2001)


  § 25.3.
Verlässt eine Spiel- oder Stoßkugel den Tisch, darf diese zwar von einem Spieler aufgehoben werden, jedoch muss der Schiedsrichter diese wieder auf dem Tisch platzieren. Legt der Spieler die Kugel zurück auf den Tisch, so hat er das Spiel verloren.


  § 26.
Wenn der Schiedsrichter von einem Spieler aufgefordert wird, eine Tasche zu leeren, muss der Schiedsrichter der Aufforderung folge leisten, egal wie viele Bälle in den Taschen liegen. Er kann die Bälle in andere Taschen verteilen oder aus dem Spiel nehmen. Die Taschen werden nur vom Schiedsrichter geleert.


  § 27.
Der Schiedsrichter ist verpflichtet, dem spielaufnehmenden Spieler auf die Frage welche Kugeln er hat, zu antworten. (Beschluss der Versammlung vom 11.04.2013)

§ 28.
Nach jedem begangenen Foul, erfolgt ein Wechsel mit Freistoß. (Beschluss vom 05.03.2015)

§ 29.

Bei einem Vereinswechsel muss der betreffende Spieler beim Passwart den neuen Pass beantragen. Dieser fordert beim Spielführer den alten Pass an. Der Neue Pass muss vom neuen Spielführer abgeholt werden und bekommt den Termin des ersten möglichen Spieles mitgeteilt. Bei Neumitgliedern die der Galgenbergpokalrunde noch nicht angeschlossen waren, wird der neue Pass vom Spielführer beantragt.

§ 29.1

Die Pässe sind Eigentum der Galgenbergpokalrunde. Sie sind ausschließlich von Spielführern aufzubewahren und dürfen nicht an die Spieler ausgehändigt werden. In Zukunft wird in der Galgenberg Whats App Gruppe mitgeteilt, welcher Spieler in welchen Verein wechselt und ab wann er spielberechtigt ist.


Der Galgenbergpokal-Vorstand, Ernst May (1. Vorsitzender)